Nichts hat sich in der Meinung der deutschen Bevölkerung schneller festgesetzt als der Begriff des „Apothekerpreises“. Dieser lässt sich ursächlich aus der Preisentwicklung der frühen 60-er Jahre ableiten, die als die goldene Zeit der Apotheken gilt. Inzwischen haben aber wirtschaftliche Veränderungen im Allgemeinen und sogenannte Gesundheitsreformen, die alle nur die Aufgabe hatten, das System der gesetzlichen Krankenkassen zu stärken, immer wieder zu Einbrüchen im Gesundheitsmarkt geführt, auch im Apothekenbereich. Leider ist diese Entwicklung für den Normalbürger kaum nachvollziehbar, da die erlebten Preise scheinbar immer höher werden. Dies liegt sicher auch an tatsächlichen Preissteigerungen auf der Herstellerebene, vor allem aber an der stetig höher werdenden Selbstbeteiligung und Wegfall von Krankenkassenleistungen.Die Betriebsergebnisse der Gesundheitsberufe, allen voran der Pflegedienste, Physiotherapeuten und Apotheken stagnieren real seit Jahren. Nur durch Ausweitungen im Leistungsangebot und Modernisierung im Betrieb kann eine Apotheke heute langfristig am Markt bestehen bleiben. Hinzu kommt, das wir in Deutschland mit zweierlei Maß messen:
In Deutschland bestehen gesetzlich vorgegebene Preise im Bereich der Arzneimittel, die nur auf Rezept zu erhalten sind.
§ 3 Apothekenzuschläge (Arzneimittelpreisverordnung) Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, sind zur Berechnung des Apothekenabgabepreises ein Festzuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,10 Euro sowie die Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zu erheben.
Es dürfen keinerlei Rabatte auf diese gesetzlich festgelegten Arzneimittelpreise gegeben werden. Der Eigenanteil (Rezeptgebühr) ist Bestandteil der Abrechnung. Er wird pauschal mit dem Krankenkassen-rabatt von derzeit 2,30 € pro Artikel und der Herstellerrabatt von der Rechnung der Apotheken abgezogen (Inkassoregelung). Dagegen verweisen einige Kostenträger (gesetzl. wie priv. Kranken-kassen) offen auf den Bezug über Versandapotheken im europäischen Ausland, für die das deutsche Regelwerk in vielen Fällen nicht gilt. Allein die seit Jahren geforderte Senkung der MWSt. würde die Apotheken gegenüber den Anbietern aus dem Ausland wieder konkurrenzfähig machen. Hinzu kommt, dass diese Anbieter sich auch an anderen gesetzlichen Verpflichtungen kaum beteiligen (z.B. Notdienst, Beratungsauftrag, Austauschverpflichtung nach Rabattverträgen und Reimportregeln, Sonderanfertigungen (Rezeptur / Labor) und Vorratshaltung im Pandemiefall).
Deutschland ist ein Hochlohnland. Viele Preise tragen dem Rechnung. Man muss allerdings dagegen halten, dass viele durch Patent geschützte Preise auch für Fachkreise nicht nachvollziehbar sind. Preisstürze von mehr als zwei Drittel nach Patentfreigabe lassen schon nachdenklich werden.
Deutschland ist Referenzland. Für einige international arbeitenden Hersteller gilt der deutsche Preis als Referenz für andere Märkte. So muss der Preis in Ländern wie Japan und den USA entsprechend angepasst werden, wenn hier dem Preisdruck nachgegeben wird. Einige nehmen daher Umsatzrück-gänge in Kauf, um den Preis in den anderen Ländern nicht zu gefährden.
Hier kann nur auf einige Aspekte eingegangen werden. Wichtig ist die Erkenntnis, dass die teilweise grotesken Alltagssituationen in deutschen Apotheken ein Auswuchs des deutschen Regelungswahns sind. Die Apotheker/-innen und deren Mitarbeiter würden sicher vieles anders machen.
Klaus Winterseel Apotheker und Inhaber der Lippe-Apotheke, Lippetal
|